Laut Jugendschutzgesetz müssen Jugendliche, die den Eintritt in das Berufsleben wagen, zuvor von einem Arzt untersucht werden. Neben einer Ganzkörperuntersuchung werden im Besonderen folgende Aspekte getestet, um festzustellen, ob der Patient voll einsatzfähig ist, oder bestimmte Tätigkeiten unzulässig sind.